Empfehlungen zum Einsatz von Antidepressiva bei alkoholabhängigen Patienten

Zusammenfassung der Stellungnahme der AG Psychiatrie der AkdÄ

  • Im Rahmen der Verdreifachung der Antidepressiva-Verordnungen in den letzten zehn Jahren ist eine zunehmende Verschreibung bei alkoholabhängigen Patienten zu beobachten.
  • Depressive Symptome wie Antriebsschwäche, Schlafstörungen und Schuldgefühle sind häufig bei Alkoholabhängigkeit und zumeist typische Symptome der Suchterkrankung und nicht Ausdruck einer eigenständigen affektiven Erkrankung.
  • Metaanalysen zeigen keinen Effekt einer Antidepressiva-Gabe auf eine Reduktion der Trinkmenge.
  • Bei Patienten mit komorbidem Vorliegen von Alkoholabhängigkeit und Depression ist die sekundäre Entwicklung der Depression (Depression als Konsequenz der psychischen, sozialen und toxischen Folgen des Alkoholkonsums) der häufigere Fall. Die konsequente Suchttherapie steht hier im Vordergrund der Behandlung. Nur bei Fortbestehen des depressiven Syndroms nach mindestens zwei- bis vierwöchiger Abstinenz sollte eine Antidepressivamedikation erwogen werden.
  • Bei primärer Depression kann eine Antidepressiva-Behandlung indiziert sein. Nach drei bis sechs Wochen muss gezielt überprüft werden, ob der gewünschte Effekt auf die depressive Symptomatik eingetreten ist. Keinesfalls sollte über einen längeren Zeitraum die parallele Einnahme eines Antidepressivums zum Suchtmittel erfolgen, ohne dass eindeutig ein positiver Effekt eintritt.

Lesen Sie den kompletten Beitrag in Arzneiverordnung in der Praxis (AVP), Ausgabe 2, März 2011