„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt…“

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 3/2023

Rubrik: Editorial

Zu den vornehmsten Aufgaben der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) seit ihrer Gründung im Jahre 1911 gehört es, die Angehörigen der Gesundheitsberufe in Deutschland vor Risiken und Gefahren von Arzneimitteln zu warnen, selbst wenn diese bestimmungsgemäß eingesetzt wurden. Die aktuelle Ausgabe der „Arzneiverordnungen für die Praxis (AVP)“, dem wichtigsten Publikationsorgan der AkdÄ, folgt dieser Tradition: In drei Artikeln werden bekannte, aber in der Ärzteschaft eher unterschätzte Arzneimittelrisiken behandelt.

Da ist das schon oft adressierte Agranulozytose-Risiko, das von dem ansonsten sehr gut verträglichen Pyrazolon-Analgetikum/-Antipyretikum Metamizol ausgeht. Solche vermeidbaren Zwischenfälle, die von den Betroffenen glücklicherweise überlebt wurden, finden sich in dem Beitrag „Nebenwirkungen aktuell“ dieser AVP-Ausgabe.

Ein Hauptartikel dieses Heftes beschreibt die Informationen zur Lebertoxizität einer Vielzahl chemisch definierter Arzneimittel, aber auch zur hepatischen Problematik pflanzlicher Heilmittel und von Heil- und Nahrungsergänzungsmitteln.

Der dritte Beitrag bietet eine Übersicht über die Risikoinformationen der AkdÄ aus dem ersten Halbjahr 2023, die per sogenannter Drug Safety Mail (DSM) an über 22.000 Personen (Abonnenten des kostenfreien AkdÄ-Newsletters) versendet werden konnten.

Selbstverständlich befasst sich die AkdÄ als ärztliche Einrichtung nicht nur mit negativen Aspekten von Arzneimitteln im Sinne von Nebenwirkungen. Sie beteiligt sich vielmehr aktiv an der wissenschaftlichen Bewertung und Einordnung neuer Therapieprinzipien. So ist der umfassende Artikel „Neue Arzneimittel – Semaglutid“ zu werten, der versucht, den therapeutischen Stellenwert der aktuellen Studiendaten zu dieser Substanz fair, aber kritisch einzuordnen.

Wie wichtig unabhängige, transparente und evidenzbasierte Arzneimittelinformation ist, hat sich Anfang Dezember besonders prägnant gezeigt. Ein Schreiben des Medizinischen Behandlungsverbunds GmbH (MBV) mit offenkundig falschen Behauptungen und Hinweisen zu vermeintlichen Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte wegen DNA-Verunreinigungen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen trug unerlaubterweise das Rote-Hand-Brief-Zeichen (1). Dieses Zeichen ist in Deutschland ausschließlich behördlich geprüfter und autorisierter Kommunikation zu Arzneimittelrisiken für Angehörige der Heilberufe vorbehalten. Im Schreiben des MBV hatte das Rote-Hand-Brief-Symbol vermutlich das perfide Ziel zu desinformieren und zu verunsichern. Daher auch an dieser Stelle: Das Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, folgen Sie bitte nicht dem falschen Aufruf! Der rechtlichen Aufarbeitung wird sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) annehmen, der über die Markenrechte für das Rote-Hand-Brief-Zeichen verfügt.

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Literatur

  1. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Information des Paul-Ehrlich-Instituts: Aktuelle Falschmeldung in der Aufmachung eines Rote-Hand-Briefs im Umlauf. Drug Safety Mail 2023-59. Berlin; 6.12.2023. Verfügbar unter:  https://www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/drug-safety-mail/newsdetail/drug-safety-mail-2023-59.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, keine Interessenkonflikte zu haben.