Vor 10 Jahren

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 1/2023

Was uns sonst noch auffiel

Was uns vor genau 10 Jahren bewegte? Das finden Sie im AVP-Archiv heraus:
https://www.akdae.de/arzneimitteltherapie/avp/ausgaben.

Hier eine kleine Auswahl aus der Januarausgabe des Jahres 2013:

Das aktuelle Thema

In der ersten AVP-Ausgabe des Jahres 2013 ging es dabei um ein individuelles Vorgehen bei der Behandlung der Hypertonie. Man versprach sich bald mehr von genetischen Befunden zu profitieren und danach die Behandlung individuell ausrichten zu können. 10 Jahre später gilt das Fazit weiterhin: „Beim Einsatz von Antihypertensiva ist unter Berücksichtigung von Verträglichkeit und einer eventuellen Wirkung auf Hypertonie begleitende Erkrankungen nach wie vor ein Vorgehen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum rational.“

Zitate

Bereits 2013 warnten wir vor dem Einsatz von Hydroxyethylstärke (HES): „Hydroxyethylstärke ist Ringer-Azetat in der Indikation „Behandlung der schweren Sepsis“ unterlegen. Auch bei der allgemeinen Indikation „Flüssigkeitsersatz bei Patienten einer Intensivstation“ ist Hydroxyethylstärke wegen häufigerer Nierenschäden eher nachteilig.“ Trotz der Einschränkung der Anwendung von HES-haltigen Infusionslösungen im Jahr 2013 und der Einführung weiterer umfassender Maßnahmen im Jahr 2018 zeigte sich 2022, dass die Produktinformationen, einschließlich der Kontraindikationen, weiterhin in hohem Maße nicht beachtet werden. Infolgedessen wurde das vorläufige Ruhen der Zulassungen HES-haltiger Infusionslösungen in der EU angeordnet (vgl. Rote-Hand-Brief vom 01.07.2022).

Arzneimittel – kritisch betrachtet

„In einer umfangreichen Metaanalyse von insgesamt 82 randomisierten und kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Probiotika in der Vermeidung und Behandlung einer Antibiotika-induzierten Diarrhoe zeigte sich, dass ein unterstützender Effekt von Probiotika zur Prophylaxe und Therapie Antibiotika-assoziierter Darmstörungen bei Antibiotikagabe nicht von der Hand zu weisen. Zumindest wird man einen schädlichen Effekt nicht unterstellen können, sodass ein Versuch gerechtfertigt und das Prinzip primum nil nocere gewahrt ist.“ Ob wir dies heute noch so schreiben würden? Dem möchten wir in den nächsten Ausgaben in einer Artikelserie zum Mikrobiom nachgehen.