Erratum und Anmerkung zum Artikel „Medikamentöse Behandlung aktiver chronisch entzündlicher Darmerkrankungen“ in AVP 2017; 44 (3): 123-131

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 4/2017

Zu Ustekinumab (Stelara®):

Ustekinumab ist nicht als Reservetherapeutikum für die Behandlung der Colitis ulcerosa (CU) zugelassen. Ustekinumab (Stelara®) „... ist indiziert für die Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn (MC), die entweder auf eine konventionelle Therapie oder einen der Tumornekrosefaktor-alpha (TNFα)-Antagonisten unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit oder eine Kontraindikation gegen eine entsprechende Behandlung aufweisen“ (vgl. Fachinformation Stelara®, Stand: März 2017). Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Anmerkung zu den Jahrestherapiekosten Vedolizumab (Entyvio®):

Die derzeitigen Jahrestherapiekosten liegen für die Erhaltungstherapie (300 mg alle acht Wochen) bei 18.991,57 EUR (ohne Abzug der Rabatte, Stand Lauer-Taxe: 11.09.2017).

Gemäß Zulassung kann die Dosierungsfrequenz angepasst werden: „Einige Patienten, bei denen das Ansprechen nachlässt, profitieren möglicherweise von einer Erhöhung der Dosierungsfrequenz auf 300 mg Entyvio® alle vier Wochen“ (vgl. Fachinformation Entyvio®, Stand: 27.11.2015). Damit erhöhen sich entsprechend die Kosten der Therapie.


Für die Redaktion