Buchbesprechung: „Der Glaube an die Globuli“

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 2/2016

Norbert Schmacke (Hrsg.), Suhrkamp Verlag 2015,
Reihe medizinHuman, 244 Seiten

Autor
  • Dr. Jürgen Bausch, Ehrenvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frankfurt/Main, juergen.bausch@gmx.de

Über die Verheißungen der „Homöopathie“ und der „anthroposophischen Medizin“, aber auch über einige „unbeabsichtigte negative Konsequenzen“ der evidenzbasierten Medizin berichten Norbert Schmacke und weitere Autoren in einem sehr lesenswerten Büchlein für alle, die guten Willens sind, jenseits von Vorurteilen und Glaubensbekenntnissen einen aktuellen wissenschaftlichen Informationsstand zu erhalten.

Prof. Norbert Schmacke lehrt als Internist in Bremen Gesundheitswissenschaften und forscht über Fragen der Patientenorientierung. Zudem bestimmt er als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit, welche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versagt oder bereitgestellt werden.

Wer jedoch vom Glauben an die Globuli und die hochpotenzierte Wirkung des sogenannten „Wassergedächtnisses“ beseelt ist, oder den Heilerfolg durch Misteltherapie für ein Naturgesetz hält, braucht dieses Büchlein nicht zu lesen.

Denn der Autor kommt nach umsichtiger wissenschaftlicher Recherche der vorhandenen aktuellen Literatur zu dem klaren, wenn auch nicht ganz überraschenden Ergebnis: Für die Homöopathie gibt es keine Belege in der Heilung von Krankheiten, insbesondere bei Schlaganfall, Krebs, kindlichem Ekzem und Wechseljahresbeschwerden – trotz vielfacher Versuche, den Nutzen zu belegen, wie dies in der Medizin sonst üblich ist und sozialrechtlich erforderlich wäre.

Kein einziges homöopathisches Medikament hätte in Deutschland eine Chance, einen Zusatznutzen nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom G-BA attestiert zu bekommen als Voraussetzung für Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der Kassen und als Hinweis für eine wirtschaftliche Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung im positiven Fall eines Nutzennachweises.

Das Gleiche gilt für die Misteltherapie bei Krebs, zu der nach einem aktuellen systematischen Review das amerikanische National Cancer Institut 2015 festgestellt hat, was anderorts international bereits ähnlich publiziert worden war: „Es gab zahlreiche Berichte über Verbesserungen des Überlebens und/oder der Lebensqualität, aber fast alle diese Studien wiesen große Schwächen auf, die an der Verlässlichkeit der Ergebnisse zweifeln lassen.“

Schmacke zögert nicht, angesichts dieser Bilanz seiner wissenschaftlichen Recherche die Vertreter der sogenannten alternativen Medizin laut und deutlich zu kritisieren. Wohlwissend, dass „Homöopathen allerdings unbelehrbar sind“. Auch die Stiftung der Bonner Internistin Dr. Veronika Carstens, ehemals Ehefrau eines Bundespräsidenten, kommt nicht ungeschoren davon.

Was aber den Autor offenbar besonders erzürnt, ist die Ungleichbehandlung der verschiedenen Therapierichtungen durch den Gesetzgeber. Dieser akzeptiert seit Jahrzehnten – vermutlich sogar trotz besseren Wissens – einen extrem niederschwelligen Zugang der homöopathischen und anthroposophischen Arzneien zum deutschen Markt („sanfte Medizin“) und errichtet gleichzeitig im SGB V eine zu Recht hochschwellige Zugangshürde mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) gemäß den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (EBM) für alle neuen Wirkstoffe. Wobei nach AMNOG die arzneimittelrechtliche Zulassung alleine nicht ausreicht, um am Markt erfolgreich zu werden, sondern vor allem ein klinisch relevanter Zusatznutzen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nach EBM-Kriterien belegt werden muss.

Angeblich befürworten 70 % der Bevölkerung milde, natürliche und „chemiefreie“ Therapien. Alle Parteien des Deutschen Bundestages haben sich vor der Bundestagswahl 2013 mehr oder minder deutlich dafür ausgesprochen, die historisch gewachsene Rechtslage zugunsten der alternativen Therapierichtungen nicht zu ändern. Man bleibt in der Tradition bisheriger Entscheidungen der Vorgängerparlamente, die aus wahltaktischen Gründen immer einen Schutzschirm über die „besonderen Therapierichtungen“ aufgespannt haben.

Der besondere Reiz in der Lektüre dieses Buches liegt vor allem darin zu erfahren: „Why smart people believe in stupid things?“ Denn es ist für einen wissenschaftlich ausgebildeten Arzt beunruhigend zu erkennen, dass es überwältigende Belege dafür gibt, mit welchem Humbug nicht nur in Deutschland unter dem Label „sanfte Medizin“ Geld verdient wird.

Und es ist bedrückend zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass die Apologeten dieser Mythen vom Fortschritt durch das Zeitalter der Aufklärung eines Immanuel Kant bisher nichts verspürt haben. Obwohl es ohne dieses Zeitalter überhaupt keinen Fortschritt in allen Wissenschaften gäbe.

Das ist nicht alleine durch eine sarkastische römische Sentenz: „mundus vult decipi, ergo decipiatur”* erklärlich, sondern auch den therapeutischen Placeboeffekten der alternativen Therapierichtungen geschuldet. Schmacke fordert deswegen ganz berechtigt, dass neben der Aufklärung über evidenzbasiertes medizinisches Wissen die dringende Notwendigkeit besteht „die Erwartungen und Gefühle von Kranken in Erfahrung zu bringen“. Ein gewiss mitentscheidender Punkt, der in der Zeitnot des Berufsalltags eines Schulmediziners gerne mal vergessen wird. Während der homöopathisch tätige Arzt genau an diesem notleidenden Punkt der Arzt-Patienten-Beziehung ansetzt.

Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt wird vom Autor verneint.

Fußnote

* „Die Welt will betrogen sein, darum sei sie betrogen“; hergeleitet aus einem alten römischen Rechtsgrundsatz.