BMP: Kerndatensatz für Medikation technisch stabil

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 4/2018

Abstract V-08

5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie; Berlin, 18.–19. Oktober 2018

G. Hellmann

HellmannConsult, Luitpoldstr. 13, 91054 Erlangen, Deutschland

Einleitung

Mit dem eHealth-Gesetz (§ 31a SGB V) wurde ab Oktober 2016 die Verfügbarkeit des bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) in den Primärsystemen der Ärzte Pflicht. Die Basis der Umsetzung bildet eine Spezifikation, deren Grundlage vor Jahren über den Aktionsplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Verbesserungen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gelegt wurde.

Mehr als fünf Jahre später stellt sich die Frage, ob der seinerzeit geschaffene Datensatz heute noch Bestand hat und die Technik adäquat ist?

Methoden

Die Spezifikation sieht einen quasi genormten Papierausdruck vor, der eine duale, in sich kongruente Repräsentationsform (für den Patienten lesbarer Plan, elektronisch abgreifbarer Inhalt via Barcode) aufweist. Die Spezifikation wurde mehrfach in den Fachkreisen abgestimmt.

Ergebnisse

Nach einer längeren Phase des Rollout, parallel flankiert durch das verpflichtende Entlassmanagement, finden sich zunehmend BMPs in Arztpraxis, Krankenhaus und Apotheke. Anfängliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung resultieren aus Problemen der Softwareimplementierung. Fünf Anwender berichten über den Nutzen durch das Einscannen der Pläne. Technische Probleme werden aktuell nicht gemeldet.

Diskussion und Schlussfolgerungen

Die technischen Merkmale des BMP erweisen sich als stabil für die Versorgung. Speziell zum Barcode (Datamatrix) deckt sich dies mit Erfahrungen aus Projekten wie securPharm (fälschungssichere Arzneimittel), Medizinprodukteverordnung (UDI: unique device identification) oder die Kennzeichnung von Blutprodukten oder Laborproben. Meldungen über unzureichende Mengenbeschränkungen (Anzahl der Medikationseinträge) liegen nicht vor, sodass das XML-Datenformat sich als geeignet erweist.

Der eMedikationsplan der eGK setzt die elektronisch nutzbaren Inhalte des BMP quasi 1:1 um, genauso wie diese Inhalte im Notfalldatensatz genutzt werden. Somit bildet die Datenstruktur des BMP den technischen Kerndatensatz für die e-Anwendungen mit Medikationsdaten (inkl. elektronische Patientenakte) und entfaltet darüber normative Kraft.

Derzeit finden sich BMPs und sonstige MPs parallel in der Versorgung mit steigender Tendenz für den BMP. Neue Anforderungen betreffen primär fachliche Aspekte. Erfahrungsberichte zum Einsatz mit BMP-Apps fehlen noch. Letztlich sind alle Erkenntnisse wertvoll, da anstehende Anwendungen von Deutschlands erster gelebter eHealth-Anwendung profitieren können.


Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt wird von dem Autor verneint.