Drug Safety Mail 2018-70

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 11.12.2018

Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom 07.12.2018: Schwere Immundefekte nach Behandlung mit Rituximab

Der monoklonale Antikörper Rituximab ist zugelassen zur Behandlung verschiedener maligner hämatologischer Erkrankungen sowie zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der Granulomatose mit Polyangiitis und der mikroskopischen Polyangiitis.

Zwei Fallberichte, die der AkdÄ mitgeteilt wurden, zeigen, dass während und auch lange nach der Behandlung mit Rituximab schwere Immundefekte mit protrahierter Depletion der B-Lymphozyten und/oder Hypogammaglobulinämie vorkommen können. Diese Immundefekte können Ausgangspunkt für schwerste Infektionen sein. Es sollte daher bei schwerer Hypogammaglobulinämie frühzeitig eine Substitutionsbehandlung mit Immunglobulinen erfolgen. Während der Behandlung mit Rituximab sollten regelmäßig die Lymphozytenzahl und die Konzentration der Immunglobuline kontrolliert werden. Da auch nach Beendigung der Behandlung langanhaltende Immundefekte persistieren können, sollten Patienten mit auffälligen Befunden auch nach Behandlungsende diesbezüglich überwacht werden. Soweit möglich sollte der Impfschutz der Patienten vor Behandlungsbeginn aufgefrischt werden. Bei der Diagnostik von Infektionen sollte bei Patienten nach Rituximab-Behandlung ein möglicherweise fehlender Nachweis virusspezifischer Immunglobuline bedacht und frühzeitig der direkte Virusnachweis mittels PCR erwogen werden.

Die ausführliche Bekanntgabe und die Empfehlung der AkdÄ finden Sie hier: