SSRI und Suizidalität? (Kurzfassung)

Mitte September wird ein Kommentar der FDA zu der zurzeit kontrovers diskutierten Frage erwartet, ob neuere Antidepressiva vom Typ der SSRI bei Kindern und Jugendlichen, abgesehen von ihrer entsprechend den vorhandenen Studien geringen Wirksamkeit, besondere Risiken besitzen. Unabhängig davon ist immer wieder nach der grundsätzlichen Möglichkeit gefragt worden, ob diese Wirkstoffgruppe in besonders gelagerten Fällen suizidale Handlungen oder Suizidideen auslösen kann. Mit dieser Problematik hat sich aufgrund der im deutschen Spontanerfassungssystem seit 1990 eingegangenen Meldungen zu suizidalen Handlungen der UAW-Ausschuss der AkdÄ eingehend befasst. Das Ergebnis seiner Beratungen und ausgiebigen Diskussionen mit psychiatrischen Fachmitgliedern sowie dem Vorstand der AkdÄ kann an dieser Stelle wegen des für diese Rubrik der AkdÄ beschränkten Platzangebotes nicht in der notwendigen Differenziertheit dargestellt werden. Es sei deshalb auf die Internetseite www.aerzteblatt.de/plus3904 des Deutschen Ärzteblattes verwiesen, wo sich die aktuelle Mitteilung der AkdÄ unter dem gleichen Titel in voller Länge inklusive der nötigen quantitativen Angaben und Literaturstellen befindet. Der UAW-Ausschuss kam zum Ergebnis, dass insbesondere in Verbindung mit den

bei SSRI besonders stark ausgeprägten exzitatorischen Nebeneffekten ein Risiko suizidaler Handlungen grundsätzlich und unabhängig vom Alter angenommen werden muss, das durch entsprechende Kasuistiken illustriert wird. Deshalb sollten die Fachinformationen und Beipackzettel von SSRIs und verwandten Substanzen, wie z. B. Venlafaxin, in adäquater und einheitlicher Form um diese Information ergänzt werden. Patienten sollten über diese Möglichkeit informiert und zu Beginn der Therapie insbesondere bezüglich des Auftretens psychomotorischer Erregungssymptome wie Unruhe, Angst, Schlaflosigkeit, verstärkte Reizbarkeit, Aggressivität oder auch Ich-fremder dranghafter Suizidideen mit potenziell psychotischen Erlebnissen regelmäßig kontrolliert werden; ggf. ist die Medikation unter entsprechender Kontrolle abzusetzen bzw. die Dosis zu reduzieren. Allfällige Beobachtungen und Hinweise werden auf dem regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckten bzw. auf der Website der AkdÄ abrufbaren Berichtsbogen erbeten.