Pertuzumab

Handelsname: Perjeta®

Anwendungsgebiet

Erwachsene mit

  • Brustkrebs im Frühstadium (early breast cancer, EBC) in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie zur
    • neoadjuvanten Behandlung bei HER2-positivem lokal fortgeschrittenem, entzündlichem oder frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko.
    • adjuvanten Behandlung von erwachsenen Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko.
  • metastasiertem Brustkrebs in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel bei HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs, bei Patienten die zuvor noch keine anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung ihrer metastasierten Erkrankung erhalten haben.(Stand: Juli 2018)
  • Stellungnahmen der AkdÄ

    Nutzenbewertungs-
    Verfahren
    (Beginn)
    Anwendungsgebiet

    Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
    Fazit der AkdÄ

    Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
    Stellungnahme der AkdÄ
    (Stand)

    metastasiertes Mammakarzinom (HER2+)

    • in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel

    Die AkdÄ stimmt der Nutzenbewertung des IQWiG zu. Für Patienten mit HER2-positivem metastasierendem Brustkrebs und viszeraler Metastasierung besteht ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen, für Patienten mit nicht viszeraler Metastasierung ist ebenso wie für Patienten mit HER2-positivem lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs der Zusatznutzen nicht belegt.

    Mammakarzinom im Frühstadium (HER2+)

    • adjuvante Behandlung
    • in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie

    Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Pertuzumab in der adjuvanten Behandlung von frühem Brustkrebs gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) nicht belegt. Die duale HER2-Blockade in Kombination mit adjuvanter Chemotherapie führt bei Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs und nodalpositiver Erkrankung zu einer signifikanten Verlängerung des krankheitsfreien Überlebens und damit zu einer niedrigeren Rezidivrate. Ob dies mit dem harten Endpunkt Gesamtüberleben korreliert, lässt sich anhand der vorliegenden Daten nicht abschließend bewerten. In Bezug auf Sicherheit und Schadenspotenzial von Pertuzumab sieht die AkdÄ Anhaltspunkte für einen höheren Schaden im Vergleich zur ZVT in den Endpunkten schwere unerwünschte Ereignisse, Diarrhö und Herzinsuffizienz. Die vom pharmazeutischen Unternehmer durchgeführten Subgruppenanalysen – insbesondere zum Merkmal Alter – hält die AkdÄ für nicht geeignet, um die Bewertung des Zusatznutzens zu begründen. Subgruppenanalysen zum Merkmal Alter waren in der Studie APHINITY nicht präspezifiziert und wurden zu einem späteren Zeitpunkt im klinischen Studienprotokoll und statistischen Analyseplan ergänzt. Damit sind diese als post-hoc definierte Analysen zu bewerten und lediglich dazu geeignet Hypothesen zu generieren, die in weiteren klinischen Studien zu überprüfen sind, aber nicht zur Bewertung des Zusatznutzens herangezogen werden können. Insbesondere die insgesamt moderaten Unterschiede in den Endpunkten Lebensqualität und Nebenwirkungen rechtfertigen nicht eine nach Altersgruppen getrennte Bewertung und daraus Ableitung eines Zusatznutzens. In der Gesamtschau der vorgelegten Daten ist aus Sicht der AkdÄ weder ein geringerer Nutzen noch ein Zusatznutzen von Pertuzumab im Vergleich zur ZVT belegt.