Wegen eines Qualitätsmangels, der ein mögliches Risiko für Patienten zur Folge haben könnte, wird die Anwendung von Mitem® 20 mg (Mitomycin) zur intravenösen Gabe eingeschränkt:
Im Rahmen eines fortlaufenden Stabilitätsprogamms wurden Spezifikationsabweichungen bei zwei Chargen von Mitem® 20 mg festgestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Chargen betroffen sind. Mitem® 20 mg wird intravenös angewendet bei kolorektalem Karzinom, Leberzellkarzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom, Ösophaguskarzinom, Zervixkarzinom, nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom sowie Pankreaskarzinom. Intravesikal wird es angewendet zur Rezidivprophylaxe bei oberflächlichem Harnblasenkarzinom nach transurethraler Resektion.
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 20.09.2021