Melden von Nebenwirkungen: Wichtig für die Patientensicherheit

Drug Safety Mail 2024-16

Berichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen tragen dazu bei, frühzeitig neue Risiken von Arzneimitteln aufzudecken. Dadurch unterstützen sie die Arzneimittel(therapie)- und Patientensicherheit. Nachdem im Verlauf der COVID-19-Impfkampagne eine Vielzahl von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gemeldet wurden, ist die Anzahl der Meldungen zuletzt gesunken (1).

Wir möchten daher daran erinnern, dass Ärztinnen und Ärzte gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet sind, Nebenwirkungen an die AkdÄ zu melden (2). Alle (auch vermutete) Nebenwirkungen können gemeldet werden. Von besonderem Interesse sind Nebenwirkungen,

  • die nicht in der Fachinformation aufgeführt sind,
  • die schwerwiegend sind,
  • die im Zusammenhang mit Arzneimitteln aufgetreten sind, die neu auf dem Markt sind,
  • die bei sensiblen Patientengruppen (z. B. Schwangere, Kinder) beobachtet wurden.  

Es sei betont, dass für die Meldung der Verdacht ausreichend ist, dass es sich um eine Nebenwirkung handeln könnte (3). Meldungen an die AkdÄ hatten in der Vergangenheit risikomindernde Maßnahmen zur Folge und trugen damit zur Erhöhung der Sicherheit der Therapie bei. Für Meldungen an die AkdÄ steht ein Meldeformular zur Verfügung:

Literatur

  1. Köberle U, Dicheva-Radev S, Bürger N, Kameni B, Knüttel-Özer P, Gundert-Remy U. Rolle der AkdÄ im nationalen Pharmakovigilanz-System. Arzneiverordnung in der Praxis 2024; 51(1):98–105. Verfügbar unter: https://www.akdae.de/arzneimitteltherapie/arzneiverordnung-in-der-praxis/ausgaben-archiv/ausgaben-ab-2015/ausgabe/2024/2024-1.
  2. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin. Verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf.
  3. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Nebenwirkungen melden: Ein Leitfaden für Ärzte. 1. Auflage; März 2019. Verfügbar unter: https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimitteltherapie/LF/PDF/Nebenwirkungen_melden.pdf.