Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von seiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Die Aufgaben und Tätigkeiten der AkdÄ sind im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Wichtiger Hinweis für Besucher unserer Homepage:
Die bereitgestellten medizinischen Informationen auf der Website der AkdÄ sind dazu bestimmt, die existierende Arzt-Patienten-Beziehung zu unterstützen aber keinesfalls zu ersetzen.
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Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Der Vorstand der Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglieder. Fünf Mitglieder des Vorstandes werden aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder der Arzneimittelkommission durch die ordentlichen Mitglieder gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes wird vom Vorstand der Bundesärztekammer und vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unmittelbar benannt.
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Mitglieder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus bis zu 40 ordentlichen und ca. 100 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Gebieten der Medizin und Pharmazie zusammen und stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglieder der Kommission führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.
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Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle und Ansprechpartner der AkdÄ.
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Geschäftsordnung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Der Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat die Geschäftsordnung gemäß § 9 des vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossenen Statuts der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen.
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Statut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Statut der AkdÄ in der Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993, 08.05.1994, 28.03.2003 und 18.03.2005.
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Unabhängigkeitserklärung
Erklärung potentieller Interessenkonflikte für Mitglieder der AkdÄ und der wissenschaftlichen Mitarbeiter ihrer Geschäftsstelle.
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Organigramm der AkdÄ
Organisationsstruktur der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).
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Tätigkeitsbericht
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist nach ihrem Statut in der Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993 und 08.05.1994 beauftragt, die Bundesärztekammer in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten. Ferner soll die Arzneimittelkommission den Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Meinungsbildung zu 'arzneimittelpolitischen Fragen' unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden, Stellung nehmen.
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Geschichte
Einige historische Daten zur Entwicklung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.