Drug Safety Mail 2017-38

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 17.11.2017

„Aus der UAW-Datenbank“: Therapierefraktäre Autoimmunthrombozytopenie nach Alemtuzumab zur Behandlung einer Multiplen Sklerose

Der monoklonale Anti-CD-52-Antikörper Alemtuzumab ist zugelassen zur Behandlung der schubförmig remittierenden Multiplen Sklerose bei Erwachsenen mit aktiver Erkrankung. Es wirkt nach Bindung an T- und B-Lymphozyten über eine antikörperabhängige, zellvermittelte Zytotoxizität und/oder komplementvermittelte Zytolyse.

Der monoklonale Anti-CD-52-Antikörper Alemtuzumab ist zugelassen zur Behandlung der schubförmig remittierenden Multiplen Unter einer Behandlung mit Alemtuzumab kann es zu Immunthrombozytopenien (ITP) kommen, die sich meist mit einer Latenz von 14 bis 36 Monaten nach der ersten Infusion manifestieren. Eine aktuelle Meldung an die AkdÄ zeigt, dass Alemtuzumab-induzierte ITP therapierefraktär sein und dann auch tödlich verlaufen können. Diese schwere Nebenwirkung sollte gegenüber dem möglichen Nutzen für den einzelnen Patienten abgewogen werden. Der Patient sollte entsprechend aufgeklärt und bei der Entscheidung für eine Behandlung mit Alemtuzumab beteiligt werden. Monatliche Blutbildkontrollen sollen gemäß Fachinformation bis zu 48 Monate nach Beginn der Behandlung mit Alemtuzumab durchgeführt werden.

Der monoklonale Anti-CD-52-Antikörper Alemtuzumab ist zugelassen zur Behandlung der schubförmig remittierenden Multiplen Um weitere Informationen zu diesen Nebenwirkungen zu gewinnen, bitten wir um die Meldung entsprechender Verdachtsfälle.