Aktionspläne AMTS

Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (AMTS)

Im Jahr 2007 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den ersten „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ ins Leben gerufen und die Koordinierungsgruppe bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingerichtet. Die kontinuierliche Fortschreibung der Aktionspläne unterstreicht den hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der AMTS beim BMG.

Ein wesentliches Anliegen des Aktionsplans mit seinem Maßnahmenpaket ist die Vermeidung von auf Medikationsfehlern basierenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und damit der Verbesserung der AMTS. Weiterhin sollen die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten sowie die Patientenorientierung im Gesundheitswesen gestärkt, die interprofessionelle Zusammenarbeit gefördert und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. Auf dieser Basis befasst sich der Aktionsplan mit den thematischen Schwerpunkten:

  • Sensibilisierung von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Pflegenden und anderen Gesundheitsprofessionen für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Informationen über Arzneimittel
  • Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der AMTS
  • Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
  • Forschung im Bereich der AMTS
  • Implementation der Ergebnisse aus der AMTS-Forschung in die Praxis

Für die Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans hat sich die bei der AkdÄ eingerichtete, interprofessionell zusammengesetzte Koordinierungsgruppe bewährt. In diesem Gremium tauschen sich auf Bundesebene Vertreter der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser, der Angehörigen der Pflegeberufe, der Patientenverbände und Mitarbeiter des BMG kontinuierlich über die Umsetzung und Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans aus. Ein herausragendes Ergebnis des Aktionsplans AMTS und der interprofessionellen Zusammenarbeit ist die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans, dessen Spezifikation und Inhalte durch die Koordinierungsgruppe erarbeitet wurden. Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist mit Einführung des § 31a SGB V „Medikationsplan“ in der Versorgung der Patienten verankert.