Brolucizumab (Beovu®) ▼ – Indikationserweiterung

Neue Arzneimittel 2022-07

20.07.2022 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

Brolucizumab (Beovu®) ▼ – Indikationserweiterung

Brolucizumab ist nach Ranibizumab und Aflibercept ein weiterer VEGF-Inhibitor, der im Rahmen einer Zulassungserweiterung bei Erwachsenen zur Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) eingesetzt werden kann.

Brolucizumab zeigte in den Zulassungsstudien (KESTREL und KITE) für den primären Endpunkt Veränderung der BCVA nach Woche 52 in der Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines DMÖ eine Wirksamkeit, die der von Aflibercept nicht unterlegen war.

Die am häufigsten berichtete Nebenwirkung unter der Behandlung mit Brolucizumab 6 mg war eine Bindehautblutung (5,7 %). Schwerwiegendste Nebenwirkungen waren intraokuläre Entzündungen (mit 2,7 % deutlich häufiger als unter Aflibercept (1,1 %)), retinale Vaskulitis (0,3 %) und retinaler Gefäßverschluss (0,5 %).

Aufgrund der fehlenden Daten zum Vergleich mit dem anderen zugelassenen VEGF-Inhibitor Ranibizumab und der auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen sowie der deutlich erhöhten Inzidenz von intraokulären Entzündungen sehen wir keine Vorteile für Brolucizumab bei der Anwendung zur Behandlung des DMÖ.

„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder zu neu zugelassenen Indikationen. Ziel ist es, den Ärzten zeitnah Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen, zunächst bei Markteinführung sowie nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) („Update – Neue Arzneimittel“) (§ 35a Absatz 1 SGB V).

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