Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit werden ab Ende August 2023 die Bezeichnungen für das Arzneimittel Amitriptylin-neuraxpharm® schrittweise umgestellt.
- Die bisherigen Bezeichnungen gaben den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf das Salz Amitriptylinhydrochlorid an, zum Beispiel: Eine Filmtablette Amitriptylin-neuraxpharm® 100 mg enthält 100 mg Amitriptylinhydrochlorid, entsprechend 88,38 mg Amitriptylin.
- Die neue Bezeichnung gibt den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf die Base Amitriptylin an (siehe Tabelle).
- Die Umbenennung führt zu einer Harmonisierung der Bezeichnungen auf dem Markt, die größtenteils den Gehalt der Base angeben. Damit soll das Risiko für Medikationsfehler durch abweichende Dosierungen verringert werden.
Die Produkte mit der alten Bezeichnung können bis zum jeweiligen Verfallsdatum noch abgegeben und verwendet werden.
Alte Bezeichnung | Neue Bezeichnung | Launch-Datum |
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Amitriptylin-neuraxpharm 10 mg überzogene Tabletten | Amitriptylin-neuraxpharm 8,84 mg Filmtabletten | September 2023 |
Amitriptylin-neuraxpharm 25 mg überzogene Tabletten | Amitriptylin-neuraxpharm 22,1 mg Filmtabletten | März 2024 |
Amitriptylin-neuraxpharm 50 mg überzogene Tabletten | Amitriptylin-neuraxpharm 44,19 mg Filmtabletten | Januar 2024 |
Amitriptylin-neuraxpharm 75 mg Filmtabletten | Amitriptylin-neuraxpharm 66,29 mg Filmtabletten | August 2023 |
Amitriptylin-neuraxpharm 100 mg Filmtabletten | Amitriptylin-neuraxpharm 88,38 mg Filmtabletten | April 2024 |
Amitriptylin-neuraxpharm® ist indiziert zur Behandlung von depressiven Erkrankungen, neuropathischen Schmerzen und chronischen Spannungskopfschmerzen sowie zur Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen.
Informationsbrief zu Amitriptylin-neuraxpharm® vom 23.08.2023