News 2021-27

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 05.07.2021

05.07.2021 – Stellungnahme der AkdÄ zu Esketamin (Depression, therapieresistent, in Kombination mit SSRI oder SNRI) (Spravato®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Esketamin (Depression, therapieresistent, in Kombination mit SSRI oder SNRI) (Spravato®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Esketamin bei Erwachsenen mit einer mittelgradigen bis schweren depressiven Episode einer Major Depression, die auf mindestens zwei unterschiedliche Antidepressiva nicht angesprochen haben, in Kombination mit SSRI oder SNRI nicht belegt ist.

Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine Daten zum Vergleich mit der vom G-BA vorgegebenen zweckmäßigen Vergleichstherapie vorlegen kann. Die AkdÄ folgt der Einschätzung des IQWiG, dass keine geeigneten Studien vorliegen, um Esketamin mit einer etablierten Therapiealternative zu vergleichen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer „Add-on“-Therapie mit Esketamin, zusätzlich zu SSRI oder SNRI, erscheint im untersuchten Zeitraum von vier Wochen bei therapieresistenter Depression insgesamt ungünstig.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Esketamin (Spravato®):