News 2019-42

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 26.08.2019

26.08.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Glecaprevir/Pibrentasvir (neues AWG: chron. Hepatitis C, jugendliche Patienten) (Maviret®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Glecaprevir/Pibrentasvir (neues AWG: chron. Hepatitis C, jugendliche Patienten) (Maviret®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Die AkdÄ sieht für die Wirkstoffkombination Glecaprevir/Pibrentasvir übereinstimmend mit dem IQWiG nach den Kriterien der Arzneimittelnutzenverordnung für Jugendliche zwischen 12 und < 18 Jahren mit chronischer Hepatitis-C-Virus(HCV)-Infektion Genotyp 1, 4, 5 oder 6 (Fragestellung 1) oder mit chronischer HCV-Infektion Genotyp 2 oder 3 (Fragestellung 2) keinen Zusatznutzen im Vergleich zu den jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapien Ledipasvir/Sofosbuvir bzw. Sofosbuvir + Ribavirin.

Die erstmals mögliche Ribavirin-freie Therapie für jugendliche Patienten mit einer chronischen HCV-Infektion (Genotypen 1–6, ohne/mit Zirrhose), die auch Patienten mit Nierenfunktionsstörungen (einschl. Dialysepatienten) einschließt, ist aus ärztlicher und aus Patientensicht jedoch als Zusatznutzen zu bewerten.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Glecaprevir/Pibrentasvir ist zugelassen bei Erwachsenen und bei Jugendlichen im Alter von 12 bis < 18 Jahren zur Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virus(HCV)-Infektion.