News 2019-14

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 12.03.2019

12.03.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Alirocumab (erneute Nutzenbewertung § 14) (Praluent®) – frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Alirocumab (erneute Nutzenbewertung § 14) (Praluent®) – frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der Zusatznutzen von Alirocumab nach § 35a SGB V wurde vom G-BA 2016 erstmalig bewertet. Für den G-BA war für beide Teilanwendungsgebiete von Alirocumab ein Zusatznutzen nicht belegt.

Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers (pU) im August 2018 wurde vom G-BA eine erneute Nutzenbewertung zu Alirocumab auf Grundlage einer dem aktuell allgemein anerkannten Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechenden Datenlage unter Einbeziehung der Studie OUTCOMES durchgeführt. Dabei waren Patienten, bei denen medikamentöse (außer Evolocumab) und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind, nicht Gegenstand der Bewertung.

Zur Bewertung des Zusatznutzens von Alirocumab legte der G-BA Subpopulationen fest, die sich in zwei Fragestellungen abbildeten.

Fragestellung 1 (Patienten, für die eine Statintherapie infrage kommt):

Die AkdÄ schließt sich der Bewertung des IQWiG an, ein Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA vorgegebenen ZVT ist für Alirocumab nicht belegt. Auch bei Berücksichtigung der Daten aus der OUTCOMES-Studie bleibt unklar, für welche Patienten Alirocumab einen Zusatznutzen haben könnte.

Fragestellung 2 (Patienten, für die eine Statintherapie aufgrund einer Statinintoleranz oder Kontraindikationen nicht infrage kommt):

Die AkdÄ schließt sich der Bewertung des IQWiG und der Einschätzung des pU an, dass ein Zusatznutzen für Alirocumab gegenüber der vom G-BA vorgegebenen ZVT nicht belegt ist.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Alirocumab ist, begleitend zu einer Diät, zugelassen zur Behandlung bei Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygote familiäre und nicht familiäre) oder gemischter Dyslipidämie:

  • in Kombination mit einem Statin oder mit einem Statin und anderen lipidsenkenden Therapieprinzipien bei Patienten, die mit einer maximal verträglichen Statintherapie die LDL-C-Zielwerte nicht erreichen, oder
  • als Monotherapie oder in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapieprinzipien bei Patienten mit einer Statinunverträglichkeit oder wenn Statine kontraindiziert sind.

Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik Nutzenbewertung § 35a SGB V alle bisher beim G-BA eingereichten Stellungnahmen der AkdÄ einsehen.