AVP ist ein online kostenfrei verfügbares und industrieunabhängiges Informationsblatt der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ziel ist, insbesondere die Ärzteschaft durch Ärzte unabhängig und objektiv über Arzneimittel und deren rationale Verordnung zu informieren.
Neben Autorenbeiträgen finden sich auch Inhalte aus der Arbeit der Kommission, die in knapper und leicht verständlicher Form aufbereitet werden und sich aktuellen Themen der Arzneiverordnung widmen.
Besondere Schwerpunkte bilden kritische Übersichten über den therapeutischen Stellenwert von Arzneimitteln, Belange der Arzneimittelsicherheit im Sinne unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) und Preisvergleiche für ausgewählte Wirkstoffe. Diese unabhängige und wissenschaftlich abgesicherte Arzneimittelinformation steht allen Ärzten, Apothekern, Medizin- und Pharmaziestudenten zur Verfügung.
Sowohl einzelne Beiträge, als auch das gesamte Heft sind online kostenfrei abrufbar. AVP erscheint vierteljährlich. Ein Newsletter informiert regelmäßig über neue Ausgaben.
Arzneiverordnung in der Praxis ist Mitglied der International Society of Drug Bulletins (ISDB).
Zuletzt vorab online erschienen:
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Übersicht über Risikoinformationen der AkdÄ aus dem Jahre 2020
(Arzneiverordnung in der Praxis (AVP), vorab online, 13. April 2021)Mit dem kostenfreien Newsletter Drug Safety Mail informiert die AkdÄ derzeit rund 20.000 Abonnenten über aktuelle Themen der Arzneimittelsicherheit. In der vorliegenden Übersicht werden die Risikoinformationen aus dem Jahr 2020 zusammenfassend dargestellt. Falls Sie noch nicht Abonnent sind, können Sie sich auf unserer Website unter "Service –> Newsletter" anmelden. Dieser Artikel ist in AVP 1-2/2021 erschienen.
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Nachruf Professor Dr. med. Ulrich Schwabe
(Arzneiverordnung in der Praxis (AVP), vorab online, 18. März 2021)Am 28. Februar 2021 ist Professor Dr. med. Ulrich Schwabe im Alter von 85 Jahren in Heidelberg verstorben. Mit ihm verlieren wir ein hochgeachtetes Mitglied der AkdÄ. Dieser Artikel ist in AVP 1-2/2021 erschienen.
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Irreführende Werbung zu Sinupret® letztinstanzlich verboten
(Arzneiverordnung in der Praxis (AVP), vorab online, 9. März 2021)In einer Anzeige in der Zeitschrift „PTA heute – Praxiswissen für die Apotheke“ warb die Herstellerfirma des Arzneimittels Sinupret® mit dessen antiviralen und entzündungshemmenden Eigenschaften. Jetzt wurde letztinstanzlich vom BGH bestätigt, dass es sich dabei um eine unzulässige irreführende Werbung handelt, da das Medikament mit einer therapeutischen Wirkung beworben wurde, die tatsächlich nicht nachgewiesen werden konnte. Dieser Artikel ist in AVP 1-2/2021 erschienen.