In einem Risikobewertungsverfahren auf europäischer Ebene wurde 2013 die Altersgrenze für Codein-haltige Arzneimittel zur Anwendung als Schmerzmittel auf 12 Jahre erhöht. Derzeit läuft ein europäisches Risikobewertungsverfahren zu Codein zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Bereits 2013 wurde für Codicaps® Saft gegen Reizhusten und Optipect® Kodein forte (beide zugelassen zur symptomatischen Therapie von Reizhusten bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen) die Altersbegrenzung angehoben auf 12 Jahre. Der Hersteller weist in einem Informationsbrief darauf hin, dass es in den letzten Wochen dennoch zu Fällen von Fehlanwendung von Codicaps® Saft gegen Reizhusten bei Kindern unter 12 Jahren gekommen ist, teilweise mit Zeichen der Überdosierung. Um jegliches Risiko weiterer Fehlanwendungen auszuschließen, ruft UCB Pharma GmbH daher die folgenden Arzneimittel zurück:
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 14.11.2014