Intravenöse Eisen-Präparate sind indiziert zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisen-Präparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Alle intravenösen Eisen-Präparate können schwere Überempfindlichkeitsreaktionen mit tödlichem Ausgang verursachen.
Auf europäischer Ebene wurde eine Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Eisen-Präparaten zur intravenösen Applikation durchgeführt, aus der sich wichtige Informationen ergeben haben. Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief über:
Einzelheiten sind im Rote-Hand-Brief und in den geänderten Fachinformationen enthalten.
Für die Meldung von Verdachtsfällen finden Sie auf der Internetseite der AkdÄ einen Berichtsbogen, der auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen UAW-Verdachtsfall online zu melden.
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 12.11.2013