Fenoterol ist zugelassen zur Hemmung vorzeitiger Wehentätigkeit von der 20. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn der 37. Schwangerschaftswoche oder bis zur Lungenreife des Fetus, solange eine konkrete Gefährdung der Schwangerschaft (z. B. basierend auf dem Zervixbefund) vorliegt und eine Beseitigung der Ursache für die Auslösung vorzeitiger Wehen nicht möglich ist, und zur Uterusrelaxation z. B. bei äußerer Wendung des Fetus aus der Beckenendlage. In Deutschland ist Fenoterol als einziges kurzwirksames Beta-Agonist/Beta-2-Sympathomimetikum (SABA) für die geburtshilflichen Indikationen zugelassen.
Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über folgende Einschränkungen im Zusammenhang mit kurzwirksamen Beta-Agonisten für geburtshilfliche Indikationen einschließlich Fenoterol:
Die Produktinformationen werden entsprechend aktualisiert.
Für die Meldung von Verdachtsfällen finden Sie auf der Internetseite der AkdÄ einen Berichtsbogen, der auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen UAW-Verdachtsfall online zu melden.
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 08.10.2013