Aus "Arzneiverordnung in der Praxis" (AVP): Phosphathaltige Abführlösungen und Nierenfunktion
Phosphathaltige Abführlösungen (z. B. Fleet® Phospho-Soda) können bei vorgeschädigten Nieren zu einem akuten Nierenversagen führen. In einer Untersuchung von 3000 Patienten, die eine Koloskopie erhielten und deren Kreatinin im Serum unter 1,5 mg/dl lag, konnte gezeigt werden, dass es auch bei Patienten mit nur geringen Nierenfunktionseinschränkungen durch phosphathaltige Abführlösungen zu bleibenden Nierenfunktionsverschlechterungen nach einem Jahr kommen kann. Phosphathaltige Abführlösungen sollten daher bei diesen Patienten nicht mehr eingesetzt werden, zumal Alternativen wie Macrogol-haltige Präparate zur Verfügung stehen.
Lesen Sie den kompletten Beitrag: http://www.akdae.de/25/Langfassungen/2009245.pdf
Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit. Auf der Internetseite der AkdÄ finden Sie dafür einen Berichtsbogen, der auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen UAW-Verdachtsfall online zu melden.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 12 08 64, 10598 Berlin
Telefon: +49 30 400456-500, Telefax: +49 30 400456-555
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 18.05.2009