Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
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Stellungnahme der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der AkdÄ zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA - Verordnung besonderer Arzneimittel
(Berlin, 17.06.2008)Die vertragsärztliche Verordnung von kostenintensiven, besonderen Arzneimitteln soll in Zukunft in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzten erfolgen ("Zweitmeinungsverfahren"). Hintergrund der Änderung ist der im Rahmen des GKV-WSG eingeführte § 73d im SGB V. Danach hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Nähere zur "Verordnung besonderer Arzneimittel" zu regeln. Der G-BA hat die Bundesärztekammer zur Stellungnahme zu der damit verbundenen Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) aufgefordert.