News 2019-41

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 16.08.2019

16.08.2019 – Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) vorab online: Spontanmeldungen von Nebenwirkungen an die AkdÄ im Jahr 2018

Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) vorab online: Spontanmeldungen von Nebenwirkungen an die AkdÄ im Jahr 2018

Spontanmeldungen von Nebenwirkungen sind eines der wichtigsten Instrumente, um Risiken von Arzneimitteln frühzeitig zu identifizieren. Die AkdÄ erfasst und bewertet solche Verdachtsmeldungen, die vorwiegend von Ärzten aus Klinik und Praxis auf der Grundlage von § 6 der (Muster-)Berufsordnung erfolgen. Im Jahr 2018 gingen über 3600 Meldungen zu Arzneimittelnebenwirkungen bei der AkdÄ ein.

Der folgende Artikel in der Rubrik „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ gibt eine Übersicht über diese Verdachtsmeldungen: Woher stammen sie? Welche Arzneimittel betreffen sie? Welchen Schweregrad haben die gemeldeten Nebenwirkungen? Zudem stellt der Bericht ausgewählte Themen aus der Arzneimittelsicherheit dar, die in der AkdÄ diskutiert wurden.

Dieser Artikel erscheint in der AVP-Ausgabe 3-4/2019.