News 2019-12

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 11.03.2019

11.03.2019 – Stellungnahmen der AkdÄ zu Axicabtagen-Ciloleucel (DLBCL + PMBCL) (Yescarta®) – frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Stellungnahmen der AkdÄ zu Axicabtagen-Ciloleucel (DLBCL + PMBCL) (Yescarta®) – frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Ausgehend von der gesetzlichen Vorgabe (§ 35a Absatz 1 Satz 10 SGB V) gilt der Zusatznutzen eines Orphan Drug bereits durch die Zulassung als belegt.

Die AkdÄ empfiehlt die Anerkennung eines nicht quantifizierbaren Zusatznutzens für Axicabtagen-Ciloleucel bei Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem (DLBCL) und primär mediastinalem großzelligem (PMBCL) B-Zell-Lymphom nach zwei oder mehr systemischen Therapien.

Insgesamt ist die Datenlage zu Axicabtagen-Ciloleucel nicht ausreichend, um präzise Aussagen zum Zusatznutzen zu machen. Es fehlen Langzeitdaten, Daten zu Patient-Reported Outcomes und Health-Related Quality of Life sowie vergleichende Studien. Die Aussagekraft der einarmigen, zulassungsrelevanten Studie ZUMA-1 ist begrenzt. Der primäre Endpunkt war die objektive Ansprechrate, die kein patientenrelevanter Endpunkt ist und auch nicht als Surrogat für das Gesamtüberleben fungieren kann. Die Behandlung mit Axicabtagen-Ciloleucel ist weiterhin mit erheblichen Nebenwirkungen behaftet. Praktisch jeder Patient hatte schwere unerwünschte Ereignisse CTCAE*-Grad ≥ 3. Ein Zytokin-Freisetzungssyndrom erlitten 93 % der Patienten, während 35 % eine Enzephalopathie erlitten, 21 % sogar von schwerem Ausmaß (CTCAE-Grad ≥ 3).

Die AkdÄ folgt deshalb der Einschätzung des G-BA: „Alle dargestellten Ergebnisse der ZUMA-1-Studie unterliegen aufgrund des Studiendesigns und der jeweiligen Einschränkungen des dargestellten Endpunktes einem hohen Verzerrungspotential. Die Aussagekraft der Ergebnisse ist für die Bewertung des Zusatznutzens dementsprechend gering“.

Allerdings hat die Studie ZUMA-1 die Wirksamkeit von Axicabtagen-Ciloleucel bei Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen und wenigen Therapiealternativen eindeutig belegt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei Vorliegen weiterer Daten und längerer Nachbeobachtung ein Zusatznutzen belegt und dessen Ausmaß besser quantifiziert werden kann.

*Common Terminology Criteria for Adverse Events

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Axicabtagen-Ciloleucel ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit

– rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) und

– primär mediastinalem großzelligem B-Zell-Lymphom (PMBCL)

nach zwei oder mehr systemischen Therapien.

Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik Nutzenbewertung § 35a SGB V alle bisher beim G-BA eingereichten Stellungnahmen der AkdÄ einsehen.