News 2019-01

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 07.01.2019

07.01.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Nivolumab (neues AWG: Melanom, adjuvante Behandlung) (Opdivo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Nivolumab (neues AWG: Melanom, adjuvante Behandlung) (Opdivo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Aus Sicht der AkdÄ liegt für Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie „beobachtendes Abwarten“ ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vor.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Nivolumab ist bei Erwachsenen zugelassen als

  • Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des
    Melanoms mit Lymphknotenbeteiligung oder Metastasierung nach vollständiger Resektion.
  • Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab
    für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms.
  • Monotherapie zur Behandlung des
    • lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms nach vorheriger Chemotherapie.
    • fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie.
    • rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASCT) und Behandlung mit Brentuximab Vedotin.
    • rezidivierenden oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie.
    • lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie.

Auf unserer Homepage können Sie unter der Rubrik Nutzenbewertung § 35a SGB V alle bisher beim G-BA eingereichten Stellungnahmen der AkdÄ einsehen.