Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Vorstand der Arzneimittelkommission nach der Wahl am 27.11.2009

Prof. W. Niebling, Prof. U. Gundert-Remy, Prof. W.-D. Ludwig, Prof. D. Grandt, Prof. B. Mühlbauer
nach ihrer Wahl in den Vorstand am 27. November 2009 (v. l.). Foto: AkdÄ

Die AkdÄ hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind aus der Mitte der gewählten Vorstandsmitglieder durch die Mitglieder des Vorstandes der AkdÄ zu wählen.

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl und Wiederbenennung ist zulässig. Die dreijährige Amtsdauer im Vorstand ist unabhängig vom Fortbestand der Mitgliedschaft in der AkdÄ. Eine Abberufung der gewählten Vorstandsmitglieder durch die AkdÄ ist zulässig.

Vorsitzender:

Stellvertretende Vorsitzende:

Weitere Vorstandsmitglieder:

Vertreter der Bundesärztekammer:

Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: