
Die AkdÄ hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind aus der Mitte der gewählten Vorstandsmitglieder durch die Mitglieder des Vorstandes der AkdÄ zu wählen.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl und Wiederbenennung ist zulässig. Die dreijährige Amtsdauer im Vorstand ist unabhängig vom Fortbestand der Mitgliedschaft in der AkdÄ. Eine Abberufung der gewählten Vorstandsmitglieder durch die AkdÄ ist zulässig.
Vorsitzender:
Stellvertretende Vorsitzende:
Weitere Vorstandsmitglieder:
Vertreter der Bundesärztekammer:
Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 22.07.2011