Statut
Statut der AkdÄ in der Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993, 08.05.1994, 28.03.2003 und 18.03.2005.
Vorstand
Der Vorstand der AkdÄ umfasst sieben Mitglieder. Fünf Mitglieder des Vorstandes werden aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder der AkdÄ durch die ordentlichen Mitglieder gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes wird vom Vorstand der Bundesärztekammer und vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unmittelbar benannt.
Ordentliche Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder der AkdÄ werden für drei Jahre vom Vorstand der Bundesärztekammer berufen und vom Vorsitzenden zu der jährlich stattfindenden Gesamtsitzung der AkdÄ eingeladen. Alle drei Jahre wählen sie einen fünfköpfigen Vorstand aus ihren Reihen.
Außerordentliche Mitglieder
Die außerordentlichen Mitglieder werden durch den Vorstand der AkdÄ ernannt. Ebenso wie die ordentlichen Mitglieder sind sie vielfältig beratend für die AkdÄ tätig.