Der AkdÄ wurden im letzten Jahr vier Zwischenfälle im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Verwendung von gentamicinhaltigem Knochenzement berichtet (AkdÄ-Fälle Nr. 144791, 144792, 144793, 145556). In allen Fällen handelte es sich um ältere Patienten mit kardiopulmonalen Vorerkrankungen, die wegen einer Schenkelhalsfraktur mit einem endoprothetischen Hüftgelenkersatz versorgt wurden. Intraoperativ kam es jeweils wenige Minuten nach Einbringen des Zements in das Femur zur reanimationspflichtigen Kreislaufdepression. Alle vier Patienten verstarben. Aus den UAW-Berichten geht hervor, dass die meldenden Ärzte als Ursache anaphylaktische Reaktionen auf Bestandteile des Knochenzements vermutet haben. Da aus der Sicht von Experten, die zur Bewertung der gemeldeten Fälle von der AkdÄ hinzugezogen wurden, auch embolische Geschehen als Ursache der Kreislaufdepression infrage kommen, soll auf entsprechende operative Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam gemacht werden.
Knochenzement (z. B. Palacos®) wird in der Orthopädie und Unfallchirurgie unter anderem zur festen Verankerung von Endoprothesen verwendet. Chemisch handelt es sich bei Knochenzement um Polymethylmethacrylat (PMMA), das landläufig insbesondere als Plexiglas® bekannt ist. Zur Therapie von Infektionen beim Austausch infizierter Endoprothesen steht auch gentamicinhaltiger Knochenzement zur Verfügung. Kardiovaskuläre Zwischenfälle mit Kreislaufinsuffizienz, Hypoxämie und Herzstillstand sind bekannte Komplikationen bei der operativen Versorgung von Oberschenkelhalsfrakturen mit zementierten Hüftendoprothesen (1). Sie werden zurückgeführt auf embolische Geschehen mit Luft, Fett und Knochenmark. Beim Anrühren und Aushärten des Knochenzements entwickelt sich eine hohe Temperatur, und es entweicht Luft aus dem Zement. Beides führt zu einer Kompression von Fettmark und damit zu Mikroembolien in die Havers-Kanäle.
Anhand experimenteller und klinischer Studien konnten Standards erarbeitet werden, die zu einer Verringerung des Auftretens embolischer Komplikationen bei der Anlage zementierter Hüftendoprothesen geführt haben (2–4). Die oben aufgeführten Fallberichte haben den Verdacht aufkommen lassen, dass diese Standards nicht eingehalten wurden. Daher soll an die folgenden Maßnahmen erinnert werden, die bei der Verwendung von Knochenzement beachtet werden müssen und die auch in den Fachinformationen aufgeführt sind (5):
Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit. Sie können dafür den Berichtsbogen verwenden, der regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird oder aus der AkdÄ-Internetpräsenz abrufbar ist. Es besteht auch die Möglichkeit, über www.akdae.de einen UAW-Verdachtsfall online zu melden.
Literatur
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© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 12.12.2008