Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 24. September 2001 die Zulassungen für Tamoxifen-haltige Arzneimittel wie folgt geändert:
1. In die Fachinformation sind folgende Texte aufzunehmen:
1.1. Im Abschnitt Nebenwirkungen:
"Unter einer Therapie mit (Name des Arzneimittels) können vermehrt
proliferative Veränderungen am Endometrium in Form von Endometriumhyperplasie,
Endometriumpolypen und Endometriummalignomen auftreten. Aktuellen Erkenntnissen
zufolge steigt mit zunehmender Dauer einer Behandlung mit Tamoxifen das Risiko
eines Endometriumkarzinoms auf das 2- bis 4fache gegenüber nicht mit Tamoxifen
therapierten Frauen an."
1.2. Im Abschnitt Warnhinweise:
"Wegen des erhöhten Risikos für das Auftreten von Endometriummalignomen
durch (Name des Arzneimittels) sollten bei vaginalen Blutungen in der
Postmenopause und irregulären Blutungen in der Prämenopause die Ursachen
umgehend geklärt werden. Nicht hysterektomierte Patientinnen sollten jährlich
gynäkologisch im Hinblick auf Endometriumveränderungen untersucht werden. Bei
Patientinnen mit Tumormetastasen sollte der Arzt über die Häufigkeit der
Untersuchungen entscheiden. Zur Beginn der Therapie mit (Name des Arzneimittels)
sollte eine augenärztliche Untersuchung erfolgen. Treten unter der Therapie mit
(Name des Arzneimittels) Veränderungen der Sehkraft auf, so ist eine augenärztliche
Untersuchung dringend vorzunehmen, da sich manche im Frühstadium erkannte Veränderungen
nach dem Absetzen der Therapie zurückbilden."
2. In die Gebrauchsinformation sind folgende Texte aufzunehmen:
2.1. Im Abschnitt Nebenwirkungen:
"Unter der Behandlung mit (Name des Arzneimittels) können vermehrt
Wucherungen, Polypen und bösartige Tumoren der Gebärmutterschleimhaut
auftreten."
2.2. Im Abschnitt Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
"Die Ursache von Blutungen nach den Wechseljahren und von unregelmäßigen
Blutungen vor den Wechseljahren sollte umgehend geklärt werden. Wenn Sie (Name
des Arzneimittels) erhalten, besprechen Sie die Notwendigkeit einer jährlichen
gynäkologischen Untersuchung zur Feststellung von Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut
oder sonstiger Kontrolluntersuchungen mit Ihrem Arzt. Zu Beginn der Behandlung
mit (Name des Arzneimittels) sollte eine augenärztliche Untersuchung erfolgen.
Treten unter der Behandlung mit (Name des Arzneimittels) Veränderungen der
Sehkraft auf, so ist eine augenärztliche Untersuchung dringend vorzunehmen, da
sich manche im Frühstadium erkannte Veränderungen nach dem Absetzen der
Therapie zurückbilden."
3. Die Anordnungen nach Punkt 1 und 2 sind bis zum 1. Dezember
2001 umzusetzen
sofern bereits die Texte aus dem Stufenplanschreiben Stufe II vom 7. Juni
2001 vollständig übernommen wurden, wird eine Frist zur Umstellung bis zum 1. Juni
2002 gewährt. Wie in der Begründung des BfArM ausgeführt, ist die in die
Texte aufzunehmende Häufigkeitsangabe durch Literatur belegt. Der Hinweis auf
Endometriumveränderungen bei den ärztlichen Kontrolluntersuchungen soll
gezielt auf das Problem aufmerksam machen und sich von den üblichen
Kontrolluntersuchungen abheben. Es wurde aber keine spezielle
Untersuchungsmethode festgelegt, um für künftige Entwicklungen offen zu sein.
Die Notwendigkeit zur augenärztlichen Untersuchung zu Beginn der Behandlung
besteht auch für Frauen unter 50 Jahren.
Der therapeutische Nutzen von Tamoxifen in den zugelassenen Indikationen ist weiterhin als belegt anzusehen. Die angeordneten Änderungen der Fachinformationen/Gebrauchsinformationen betreffen daher vor allem Hinweise auf die als notwendig erachteten therapiebegleitenden Vorsorge-Untersuchungen der Gebärmutterschleimhaut und des Auges.
Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit. Sie können dafür den in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der vorletzten Umschlagseite abgedruckten Berichtsbogen verwenden oder diesen unter der AkdÄ-Internetpräsenz http://www.akdae.de abrufen.
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© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 14.10.2002