Beschreibung
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Pharmakotherapeutische Inhalte finden sich mittlerweile sowohl unter den allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildung sowie unter den Weiterbildungsinhalten sämtlicher Facharzt-Weiterbildungen. Für die Erlangung weiterer spezieller pharmakotherapeutischer Kompetenzen existieren darüber hinaus Zusatzweiterbildungen (z. B. medikamentöse Tumortherapie, spezielle Schmerztherapie). Die höchste Spezialisierung innerhalb des Weiterbildungsrechts wird im Gebiet Pharmakologie durch die Erlangung der Facharztbezeichnung "Klinische Pharmakologie" sowie "Pharmakologie und Toxikologie" erreicht. Somit ist die Pharmakotherapie als Vorgabe gut in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verankert. Zur Erfassung des Wirkungsgrades für Arzneimitteltherapiesicherheit wurden in das Projekt der "Evaluation in der Weiterbildung" der Bundesärztekammer Fragen zur korrekten Anwendung von Arzneimitteln (effiziente und sichere Pharmakotherapie) eingearbeitet. |
© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 24.11.2009