Beschreibung
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Im Bereich der Pharmakologie wurde die ärztliche Ausbildung durch die Novellierung der
ÄApprO in 2003 stark verbessert, weil die Pharmakologie sowohl als Fach als auch als Querschnittbereich bei den Studieninhalten aufgenommen worden ist und Kenntnisse in der Pharmakologie stets zu prüfen sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Pharmakologie und Toxikologie als Wahlfach für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 i. V. m. Anlage 3 ÄApprO zu wählen. Damit ermöglicht es das Bundesrecht den für die Umsetzung der ÄApprO zuständigen Universitäten, die AMTS in ihre Curricula aufzunehmen und dabei auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen zu lassen. Nach Aussage des Medizinischen Fakultätentags fließen Inhalte der AMTS in den klinisch-pharmakologischen Unterricht mit ein, auch Aspekte der Patientensicherheit werden innerhalb des Pharmakologischen Unterrichts ausreichend vermittelt. |
© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 24.11.2009