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Die AkdÄ
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Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von seiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Die Aufgaben und Tätigkeiten der AkdÄ sind im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Wichtiger Hinweis für Besucher unserer Homepage:
Die bereitgestellten medizinischen Informationen auf der Website der AkdÄ sind dazu bestimmt, die existierende Arzt-Patienten-Beziehung zu unterstützen aber keinesfalls zu ersetzen.
Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Der Vorstand der Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglieder. Fünf Mitglieder des Vorstandes werden aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder der Arzneimittelkommission durch die ordentlichen Mitglieder gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes wird vom Vorstand der Bundesärztekammer und vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unmittelbar benannt.
Mitglieder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus 40 ordentlichen und ca. 100 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Gebieten der Medizin und Pharmazie zusammen und stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglieder der Kommission führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.
Ehrenmitglieder der AkdÄ
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission
Aktuelle Stellenangebote
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) möchte zum 1. März 2010 eine/n (Fach-)Ärztliche/n Referenten/-in einstellen. Der Schwerpunkt des Aufgabengebietes liegt im Bereich von unabhängigen Arzneimittelinformationen.
Pressemitteilungen
Geschäftsordnung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Der Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat die nachstehende Geschäftsordnung gemäß § 6 des vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossenen Statuts der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beschlossen.
Die historische Entwicklung der Arzneimittelkommission
Der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wurde bereits im Jahre 1911 gelegt. Das Bedürfnis nach einer solchen Institution erwuchs aus Problemen des Arzneimittelwesens dieser Zeit, die zum großen Teil durch fehlende gesetzliche Regelungen zur Arzneimittelzulassung und die fehlende staatliche Überwachung des Arzneimittelverkehrs bedingt waren.
Eckdaten der historischen Entwicklung
Eckdaten in der historischen Entwicklung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Erklärung potentieller Interessenkonflikte für Mitglieder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und der wissenschaftlichen Mitarbeiter ihrer Geschäftsstelle
Organigramm der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
[PDF]
(Fachausschuss der Bundesärztekammer)
Statut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
(in der Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993, 08.05.1994, 28.03.2003 und 18.03.2005)
Tätigkeitsberichte der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist nach ihrem Statut in der Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993 und 08.05.1994 beauftragt, die Bundesärztekammer in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten. Ferner soll die Arzneimittelkommission den Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Meinungsbildung zu 'arzneimittelpolitischen Fragen' unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden, Stellung nehmen.
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